Der Bodenrichtwert bezeichnet einen aus Kaufpreisen ermittelten durchschnittlichen Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen identischen und wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind.
Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Der Verkehrswert einer Immobilie wird durch den Preis bestimmt, der zu diesem Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.Der Verkehrswert oder Marktwert einer Immobilie bezeichnet also den aktuellen Wert einer Immobilie. Mit Erneuerung des BauGB 2004 insbesondere zu § 194 BauGB wurde klargestellt, dass der Begriff Verkehrswert synonym zu gebrauchen ist. Dabei wird als Wert der Durchschnitt der zum Ermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten oder sicher erzielbaren Preise angenommen. Abweichende Preise, die durch nicht allgemein geltende Besonderheiten wie persönliche Umstände entstehen, werden bei der Durchschnittsbildung nicht berücksichtigt.
| Bodenrichtwert 1 | Verkehrswert 1 | Marktwert 1 | Wertermittlung 1 |
| Bodenrichtwert 2 | Verkehrswert 2 | Marktwert 2 | Wertermittlung 2 |
| Bodenrichtwert 3 | Verkehrswert 3 | Marktwert 3 | Wertermittlung 3 |
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